Hallo an Alle,
hab da mal ne Frage: benötigt man für einen kleinen zerlegbaren Kettenflieger ein Baubuch und nach jedem Aufbau ne Tüvabnahme? Wie ist das bei ausländischen Geräten ?
Kirmesjunkie
Hallo Kirmesjunkie,
als erstes würde ich Dir schon mal bei dem Kauf des Geschäftes wenn den ein Deutsches Baubuch mit bei war gratulieren!
Halbe Miete schon mal gewonnen.
Desweiteren mußt Du egal wie groß das Geschäft ist, sobald Personen befördert werden ,ist es eine "Fliegende Baute"zu dem Baubuch eine ordnungsgemäße DEUTSCHE TÜV-Abnahme haben,
die ist nur einmal pro Jahr-oder aller zwei Jahre fällig,kommt auf das Geschäft an.
ALLERDINGS---ist gesetztlich vorgeschrieben,das "fliegende Bauten" nach jedem Bewegen im zerlegtem Zustand und dann im aufgebautem Zustand einer Bauordnungsprüfung standhalten müßen.Zusätzlich wird auf jedem Platz die Feuerwehr das Geschäft abnehmen,wenn vorgeschrieben.Achtung mal an die unwissenden User:diese Bauabnahme kostet bevor man aufmachen darf ,GELD,und das nicht so wenig.
Entweder bestellt der Veranstalter die Bauaufsicht nach dem Aufbauen/kurz vor der Eröffnung ca.4Stunden vorher,oder der Beschicker ist verpflichtet bei oben genannten Bauten dies selbst zu tun.Übrigens brauch man das nicht bei Verlosungen,Schießwagen usw. sofern sie unter einem bestimmten Maß sind,bei Imbißen und Süßwaren liegen die Angelegenheiten wieder woanders.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
In diesem Sinne
Bibi.
Liebe User sollte ich was falsches geschrieben haben,und Ihr wißt es besser dann, bitte berichtigt mich schnell aber nett,genauer weiß ichs dann leider auch nicht.
Allen noch nachträglich ein gesundes und frohes OSTERN