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Berechtigung für die Kasse
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Autor
Thema: Berechtigung für die Kasse (Gelesen 3844 mal)
Tunes
Hat die Tastatur gefunden
Beiträge: 6
Berechtigung für die Kasse
«
am:
15. Juli2012, 14:55:11 »
Hallo, erstmal weiss ich nicht ob ich hier im richtigen Thread bin aber versuche es mal. Es geht darum ich Helfe ab und zu in der Kasse beim Autoscooter aus nur jetzt hat mir ein Bekannter Schausteller gesagt das ich dafür irgendwie einen Berechtigungsschein (
) Brauche, wenn ja was ist das füe ein und wo Bekommt man den her.
Danke für Antworten
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Ab gehts neue Runde
ossi
Rummelmitglied
Beiträge: 142
kirmesfans sind die besten der welt
Re: Berechtigung für die Kasse
«
Antwort #1 am:
17. Juli2012, 19:15:18 »
am besten du fragst mal deinen bekannten bei dem du arbeitest,den der sollte einen solchen schein wohl haben.und die fallen nicht vom himmel.wenn nicht darf er eigentlich sein geschäft garnicht betreiben,oder ihr haltet nur eiermärkte.
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geh zur kirmes und erleb was !!!
Duke
Rummelforum V.I.P.
Rummelexperte
Beiträge: 711
geh mal wieder zur Kirmes..Puffer essen.....
Re: Berechtigung für die Kasse
«
Antwort #2 am:
22. Februar2013, 16:20:21 »
hey Tunes
das bild von dir hier ist doch die Kasse von T. Petter aus Paderborn oder?
gruß Duke
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Schaustellerbetrieb Klaus Seidensticker&Sohn Cuxhaven
Kartoffelpuffer/Reibekuchen
jankru
Hat die Tastatur gefunden
Beiträge: 1
Re: Berechtigung für die Kasse
«
Antwort #3 am:
28. Februar2013, 11:48:28 »
Wäre mir ganz neu, das man zum kassieren einen Berechtigungsschein braucht, kann allenfalls was Firmeninternes sein, am Besten fragste mal deinen Chef.
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Kirmesfreund58
Rummelexperte
Beiträge: 3681
Kirmes, Nostalgiekirmes und Raupenbahn-Fan.
Re: Berechtigung für die Kasse
«
Antwort #4 am:
28. Februar2013, 17:52:17 »
Ich denke mal er braucht einen Berechtigungsschein wenn er auf der sonderschule war
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Berechtigung für die Kasse